Projektantragstellung und -prüfung

Antragstellung 

Projektanträge werden ausschließlich elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank eingereicht. Im Förderportal steht ab Januar 2023 ein zweisprachiges Antragsformular zur Verfügung. Der Lead-Partner reicht als Hauptantragsteller den Projektantrag ein; seine Projektpartner wirken bei der Antragstellung als Mitantragsteller mit. Entgegengenommen werden nur vollständig ausgefüllte und signierte Projektanträge einschließlich aller notwendiger Pflichtunterlagen. 

Hier finden Sie ein Beispiel für einen ausgefüllten Projektantrag mit den dazugehörigen Budgets für Projektpartner.

Projektanträge können laufend eingereicht werden. Der Begleitausschuss entscheidet über die Förderung der Projekte. Hier finden Sie die Sitzungstermine und die (empfohlenen) Stichtage für die Antragstellung.

Ablauf der Antragstellung: 

  • die Pflichtberatung wurde vor der Antragstellung absolviert (alle Informationen zur Beratung und Projektvorbereitung finden Sie hier)
  • der Kooperationsvertrag ist von den Kooperationspartnern unterzeichnet. Praktische Hinweise dazu finden Sie hier.
  • alle Kooperationspartner haben die Antragsunterlagen gemäß der Liste der erforderlichen Unterlagen vorbereitet.
  • der Projektantrag ist im Förderportal mit Hilfe der Anleitung finalisiert, alle Anlagen der Partner sind im Förderportal hochgeladen und die Sprachversionen des Projektantrages stimmen überein. Der Link zum Förderportal wird den Kooperationspartnern durch das Gemeinsame Sekretariat nach einer erfolgten Pflichtberatung übermittelt.

Prüfung und Bewertung des Projektantrages - Ablauf:

  • Die Antragsprüfung erfolgt durch sächsische und tschechische Behörden, koordiniert durch das Gemeinsame Sekretariat.
  • Unterlagennachforderungen durch das Gemeinsame Sekretariat bzw. das zuständige Bezirksamt sind möglich.
  • Der Lead-Partner koordiniert fristgemäße Zuarbeiten und Nachbesserungen aller Projektpartner.

Prüfung der formellen und fachlichen Fördervoraussetzungen 

Nach der Einreichung des Projektantrages erfolgt die formelle und fachliche Prüfung durch das Gemeinsame Sekretariat in Zusammenarbeit mit dem zuständigen tschechischen Bezirksamt anhand der „Methodik und Kriterien der Projektauswahl“.

Die Prüfung des Projektantrages erfolgt auf der Grundlage des Gemeinsamen Umsetzungsdokuments, EU-rechtlicher Vorgaben sowie weiterer zu berücksichtigender nationaler Vorschriften. Die Anwendung der nationalen Vorschriften beschränkt sich ausschließlich auf die fachspezifischen Regelungen.  

Sind weitere Unterlagen nachzureichen oder muss der Projektantrag inhaltlich angepasst werden, wird der betroffene Kooperationspartner vom Gemeinsamen Sekretariat bzw. dem zuständigen Bezirksamt aufgefordert, diese innerhalb einer vereinbarten Frist nachzureichen.  

Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vereinbarten Frist bei der zuständigen Stelle nachgereicht, ist das Gemeinsame Sekretariat berechtigt, den Projektantrag abzulehnen.  

Das Gemeinsame Sekretariat führt seine Prüfergebnisse und die Prüfergebnisse des Bezirksamtes zusammen. Im Ergebnis der Prüfung können Auflagen bzw. weitere Verpflichtungen formuliert werden.  

Werden die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt, wird der Projektantrag vom Gemeinsamen Sekretariat abgelehnt. 

Bewertung der fachlichen und grenzübergreifenden Qualität 

Werden die Fördervoraussetzungen erfüllt, erfolgt eine Punktbewertung der Qualität des Projektes durch nationale Experten. Die grenzübergreifende Intensität und Qualität sowie den Beitrag des Projektes zur Nachhaltigkeit und Chancengleichheit bewertet das Gemeinsame Sekretariat.  

Dabei können Auflagen bzw. weitere Verpflichtungen formuliert werden. 

Das Gemeinsame Sekretariat fasst die Bewertungen zusammen und stellt fest, ob das Projekt die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht hat. Mit Erreichen der Mindestpunktzahl wird das Projekt dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Wird die Mindestpunktzahl nicht erreicht, so wird der Projektantrag vom Gemeinsamen Sekretariat abgelehnt und der Lead-Partner über die Entscheidung informiert. 

Was fördern wir?

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