4. Antragsprüfung
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Prüfung und Bewertung des Projektantrages - Ablauf:
- Die Antragsprüfung erfolgt durch sächsische und tschechische Behörden, koordiniert durch das Gemeinsame Sekretariat.
- Unterlagennachforderungen durch das Gemeinsame Sekretariat bzw. das zuständige Bezirksamt sind möglich.
- Der Lead-Partner koordiniert fristgemäße Zuarbeiten und Nachbesserungen aller Projektpartner.
Prüfung der formellen und fachlichen Fördervoraussetzungen
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formelle und fachliche Prüfung des Antrages durch das Gemeinsame Sekretariat (GS) und das zuständige Bezirksamt 
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Prüfung anhand der „Methodik und Kriterien der Projektauswahl“ sowie auf Grundlage des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes, EU-Vorgaben und nationalen Vorschriften 
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Anpassung des Inhaltes oder Nachreichen von Dokumenten innerhalb einer Frist nach Aufforderung durch das GS oder das Bezirksamt 
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Mögliche Ablehnung des Antrages bei Fristverletzung 
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GS führt Prüfergebnis zusammen, Formulierung von Auflagen oder Verpflichtungen 
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Ablehnung des Antrages bei nichterfüllten Fördervoraussetzungen 
Bewertung der fachlichen und grenzübergreifenden Qualität
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bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen: Qualitätsprüfung des Antrages durch nationale Experten 
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GS bewertet Beitrag zur Nachhaltigkeit und Chancengleichheit 
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Formulierung weiterer Auflagen bei Bedarf 
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GS fasst Bewertungen zusammen und prüft das Erreichen der Mindestpunktzahl 
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bei Erreichen der Mindestpunktzahl: Vorlage des Projektes im Begleitausschuss 
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bei Nichterreichen der Mindestpunktzahl: Ablehnung des Projektantrages 

 
         
		
 
			 
			 
			