4. Antragsprüfung

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Prüfung und Bewertung des Projektantrages - Ablauf:

  • Die Antragsprüfung erfolgt durch sächsische und tschechische Behörden, koordiniert durch das Gemeinsame Sekretariat.
  • Unterlagennachforderungen durch das Gemeinsame Sekretariat bzw. das zuständige Bezirksamt sind möglich.
  • Der Lead-Partner koordiniert fristgemäße Zuarbeiten und Nachbesserungen aller Projektpartner.

Prüfung der formellen und fachlichen Fördervoraussetzungen 

Nach der Einreichung des Projektantrages erfolgt die formelle und fachliche Prüfung durch das Gemeinsame Sekretariat in Zusammenarbeit mit dem zuständigen tschechischen Bezirksamt anhand der „Methodik und Kriterien der Projektauswahl“.

Die Prüfung des Projektantrages erfolgt auf der Grundlage des Gemeinsamen Umsetzungsdokuments, EU-rechtlicher Vorgaben sowie weiterer zu berücksichtigender nationaler Vorschriften. Die Anwendung der nationalen Vorschriften beschränkt sich ausschließlich auf die fachspezifischen Regelungen.  

Sind weitere Unterlagen nachzureichen oder muss der Projektantrag inhaltlich angepasst werden, wird der betroffene Kooperationspartner vom Gemeinsamen Sekretariat bzw. dem zuständigen Bezirksamt aufgefordert, diese innerhalb einer vereinbarten Frist nachzureichen.  

Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vereinbarten Frist bei der zuständigen Stelle nachgereicht, ist das Gemeinsame Sekretariat berechtigt, den Projektantrag abzulehnen.  

Das Gemeinsame Sekretariat führt seine Prüfergebnisse und die Prüfergebnisse des Bezirksamtes zusammen. Im Ergebnis der Prüfung können Auflagen bzw. weitere Verpflichtungen formuliert werden.  

Werden die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt, wird der Projektantrag vom Gemeinsamen Sekretariat abgelehnt. 

Bewertung der fachlichen und grenzübergreifenden Qualität 

Werden die Fördervoraussetzungen erfüllt, erfolgt eine Punktbewertung der Qualität des Projektes durch nationale Experten. Die grenzübergreifende Intensität und Qualität sowie den Beitrag des Projektes zur Nachhaltigkeit und Chancengleichheit bewertet das Gemeinsame Sekretariat.  

Dabei können Auflagen bzw. weitere Verpflichtungen formuliert werden. 

Das Gemeinsame Sekretariat fasst die Bewertungen zusammen und stellt fest, ob das Projekt die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht hat. Mit Erreichen der Mindestpunktzahl wird das Projekt dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Wird die Mindestpunktzahl nicht erreicht, so wird der Projektantrag vom Gemeinsamen Sekretariat abgelehnt und der Lead-Partner über die Entscheidung informiert. 

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