Projektgenehmigung und Zuwendungsvertrag

Der Begleitausschuss entscheidet über die Förderung der Projekte:  

  • Zustimmung: Erstellung des Zuwendungsvertrags (bei Mittelverfügbarkeit)  
  • Ablehnung: Ablehnungsschreiben 
  • Vertagung: Nachbesserung des Projektantrages, erneute Vorlage im Begleitausschuss

ZUWENDUNGSVERTRAG 

Der Zuwendungsvertrag wird zwischen der SAB und dem Lead-Partner bei Mittelverfügbarkeit und einer Bestätigung durch den Begleitausschuss geschlossen. Er legt neben der Finanzierung auch die Rechte und Pflichten des Lead-Partners fest.  

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN zur Umsetzung eines Projektes

Was fördern wir?

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