Projektgenehmigung und Zuwendungsvertrag

Der Begleitausschuss entscheidet über die Förderung der Projekte:  

  • Zustimmung: Erstellung des Zuwendungsvertrags (bei Mittelverfügbarkeit)  
  • Ablehnung: Ablehnungsschreiben 
  • Vertagung: Nachbesserung des Projektantrages, erneute Vorlage im Begleitausschuss

ZUWENDUNGSVERTRAG 

Der Zuwendungsvertrag wird zwischen der SAB und dem Lead-Partner bei Mittelverfügbarkeit und einer Bestätigung durch den Begleitausschuss geschlossen. Er legt neben der Finanzierung auch die Rechte und Pflichten des Lead-Partners fest.  

 

Allgemeine Vertragsbedingungen zur Umsetzung eines Projektes

  • pdf
    AVB V2.0
    02.01.2024
    275.25 KB

 

Was fördern wir?

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