Projektgenehmigung und Zuwendungsvertrag
Der Begleitausschuss entscheidet über die Förderung der Projekte:
- Zustimmung: Erstellung des Zuwendungsvertrags (bei Mittelverfügbarkeit)
- Ablehnung: Ablehnungsschreiben
- Vertagung: Nachbesserung des Projektantrages, erneute Vorlage im Begleitausschuss
ZUWENDUNGSVERTRAG
Der Zuwendungsvertrag wird zwischen der SAB und dem Lead-Partner bei Mittelverfügbarkeit und einer Bestätigung durch den Begleitausschuss geschlossen. Er legt neben der Finanzierung auch die Rechte und Pflichten des Lead-Partners fest.
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN zur Umsetzung eines Projektes