Projektänderungen
- Änderung des Abrechnungsplanes:
Die Zuwendung wird auf der Grundlage einer verbindlichen Abrechnungsplanung bereitgestellt, die zwischen den Kooperationspartnern und der SAB bzw. dem Zentrum für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik (CRR) abgestimmt wurde. Aktualisierungen des Abrechnungsplanes (Formular 64809) aller Kooperationspartner müssen vom Lead-Partner bis zum 31.10. des jeweiligen Projektjahres angezeigt und begründet werden.