Anforderungen an Projekte im Bereich M2.2 – Brandschutz/Rettungswesen/Katastrophenschutz (BRK)

Das nachfolgende Verfahren gilt ausschließlich für Projektideen in der Prioritätsachse 2, Maßnahme M 2.2 - Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich Brandschutz, Rettungswesen und Katastrophenschutz.

Grundsätzlich gilt:

Bei der Erarbeitung einer Projektidee im Rahmen der Maßnahme M 2.2 sind immer die im Dokument „Gemeinsamer technischer Rahmen für die Förderung von Projekten im Bereich Brandschutz/Rettungswesen/Katastrophenschutz (BRK)“ definierten Anforderungen und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

  1. Bei der Erarbeitung der Projektidee ist der Antragsteller verpflichtet, auch die Anlage zur Projektidee auszufüllen.
  2. Die Projektidee ist mit der Anlage, vollständig ausgefüllt und zweisprachig an das Gemeinsame Sekretariat zu übermitteln.
  3. An der Pflichtberatung für Projektideen im Rahmen der Maßnahme M 2.2 (BRK) nehmen auch die nationalen Fachexperten teil. Die Antragsteller erhalten in der Beratung ein vorläufiges Feedback zum Innovationsgehalt der Projektaktivitäten und zur Förderfähigkeit der geplanten Ausrüstung bzw. Technik und weitere Hinweise zur Qualifizierung der Projektidee.
  4. In einer von den Fachexperten verfassten verbindlichen Stellungnahme wird eine Aussage darüber getroffen, ob die in der Projektidee beschriebenen Aktivitäten und die geplante Ausrüstung bzw. Technik die Anforderungen des o. g. Dokumentes erfüllen. Die Stellungnahme wird mit dem Protokoll zur Pflichtberatung den Antragstellern übermittelt.
  5. Sind die fachlichen Anforderungen nicht erfüllt, so erhalten die Antragsteller die Möglichkeit, ihre Projektidee zu verbessern. Die Verfahrensschritte 1 bis 5 sind erneut zu durchlaufen.
  6. Sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, so kann der Projektantrag gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass der in der Projektidee ausgeführte modellhafte und innovative Charakter der Projektidee sowie die geplante Ausrüstung bzw. Technik verbindlich sind. Diese können im Rahmen der Antragstellung nachträglich nicht mehr geändert werden.

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