Anforderungen an Projekte im Bereich M2.2 – Brandschutz/Rettungswesen/Katastrophenschutz (BRK)
Das nachfolgende Verfahren gilt ausschließlich für Projektideen in der Prioritätsachse 2, Maßnahme M 2.2 - Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich Brandschutz, Rettungswesen und Katastrophenschutz.
Grundsätzlich gilt:
Bei der Erarbeitung einer Projektidee im Rahmen der Maßnahme M 2.2 sind immer die im Dokument „Gemeinsamer technischer Rahmen für die Förderung von Projekten im Bereich Brandschutz/Rettungswesen/Katastrophenschutz (BRK)“ definierten Anforderungen und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
- Bei der Erarbeitung der Projektidee sind die Antragsteller verpflichtet, auch die Anlage zur Projektidee auszufüllen.
- Die Projektidee ist mit der Anlage, vollständig ausgefüllt und zweisprachig an das Gemeinsame Sekretariat zu übermitteln.
- Vor der Pflichtberatung bewerten die nationalen Fachexperten, ob die in der Projektidee beschriebenen Aktivitäten und geplanten Investitionen oder Technologien den Anforderungen des oben genannten Dokumentes entsprechen und geben eine verbindliche Stellungnahme dazu ab.
- Entspricht die Projektidee nicht den Anforderungen des oben genannten Dokuments, d. h. die spezifischen Vorgaben sind nicht erfüllt, werden die Unterlagen dem Antragsteller zur Überarbeitung zurückgegeben. Die Verfahrensschritte 1 bis 3 sind erneut zu durchlaufen. Entspricht die Projektidee auch nach einer erneuten Prüfung durch die nationalen Fachexperten nicht den Anforderungen, wird die Projektidee endgültig vom Gemeinsamen Sekretariat abgelehnt.
- Entspricht die Projektidee den Anforderungen des oben genannten Dokuments, d. h. die spezifischen Vorgaben sind A erfüllt, wird eine Pflichtberatung mit den Kooperationspartnern (KP) vereinbart.
- Während der Pflichtberatung erhalten die Antragsteller Empfehlungen zur weiteren Qualifizierung ihrer Projektidee. Das Protokoll der Pflichtberatung wird den Antragstellern gemeinsam mit der Stellungnahme der nationalen Fachexperten übermittelt.
- Der strategische und innovative Charakter des Projektes sowie die in der Anlage zur Projektidee aufgeführten Investitionen in Ausrüstungen oder Technologien sind verbindlich. Diese Parameter können nach der Antragstellung nicht mehr geändert werden.
Sind Änderungen aufgrund objektiver und unvorhersehbarer Umstände während der weiteren Qualifizierung des Projektantrags notwendig, müssen diese von dem zuständigen nationalen Fachexperten bestätigt werden.