Auszahlung
Die Auszahlungsstelle zahlt die Zuwendung auf das Bankkonto des Lead-Partners aus. Der Lead-Partner ist verpflichtet, die Zuwendung dem berechtigten Kooperationspartner unverzüglich und vollständig (ohne Abzüge, Einbehalte, Abgaben o. Ä.) weiterzuleiten.
Zu diesem Zweck erhält der Lead-Partner über das Förderportal ein Auszahlungsavis mit Einzelheiten zur Auszahlung und Angaben zu dem geprüften Kooperationspartner. Der berechtigte Kooperationspartner wird ebenfalls über das Förderportal über seinen Auszahlungsanspruch informiert.
Beim letzten Auszahlungsantrag eines Projektpartners nimmt die Auszahlungsstelle einen Einbehalt in Höhe von 20 % des ermittelten Auszahlungsbetrages der letzten Belegliste vor. Der Einbehalt wird erst nach Abnahme des Abschlussberichtes durch die Stelle für die grenzübergreifende Projektprüfung ausgezahlt.
Die letzte Auszahlung an den Lead-Partner erfolgt nach Prüfung aller Auszahlungsanträge der Kooperationspartner durch die nationalen Kontrollinstanzen sowie nach Abnahme des Abschlussberichts durch die Stelle für die grenzübergreifende Projektprüfung.