Beschwerden

Gegen das Prüfergebnis der sächsischen Kontrollinstanz (SAB) oder der Stelle für die grenzübergreifende Projektprüfung (SAB) können Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Beschwerde einlegen. Die Beschwerde muss unter Angabe der Gründe erfolgen. Das Beschwerdeschreiben (als gescanntes Dokument mit Unterschrift der vertretungsberechtigten Personen) und die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen reichen Sie bitte über das Förderportal („Mitteilung“ / Themenbereich „Widerspruch“) ein. Eine reine Mitteilung ist nicht ausreichend.

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Bei Fragen, Kommentaren oder Hinweisen erreichen Sie uns unter der zentralen E-Mail-Adresse kontakt@sn-cz2027.eu
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