Nach der Bestätigung im Begleitausschuss

Nach der Bestätigung eines Projektes im Begleitausschuss nimmt die nationale Kontrollinstanz mit jedem Kooperationspartner Kontakt auf, um eine verbindliche Abrechnungsplanung (SAB-Vordruck 64809) mit Abrechnungszeiträumen sowie Abrechnungsbeträgen und Fristen für die Einreichung der Auszahlungsanträge zu vereinbaren.

Die Abrechnungszeiträume umfassen in der Regel sechs bis zwölf Monate, knüpfen lückenlos aneinander an und decken die gesamte Projektlaufzeit ab (d. h. bis Projektende gemäß § 2 des Zuwendungsvertrags). Der erste Abrechnungszeitraum startet mit dem Datum der Einreichung Ihres Projektantrages beim Gemeinsamen Sekretariat (d. h. ab Projektbeginn gemäß § 2 des Zuwendungsvertrages). Eine Belegliste ist in der Regel dann einzureichen, wenn Sie im Abrechnungszeitraum mindestens 15.000,00 EUR zur Abrechnung bringen können. Ausnahmen sind nach Absprache mit dem CRR möglich.

Die tschechischen Kooperationspartner reichen zum Zeitpunkt der Stellung des Auszahlungsantrages ebenfalls eine Übersicht der durchgeführten und geplanten Vergabeverfahren ein.

Auf der Grundlage der Bestätigung des Vorhabens im Begleitausschuss und der Vorlage von weiteren Unterlagen bereitet die SAB einen Entwurf des Zuwendungsvertrages vor. Dieser ist vom Lead-Partner und von der SAB zu unterzeichnen.

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