Weitere Prüfungen Ihres Vorhabens

Die zuständige nationale Kontrollinstanz ist berechtigt Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen.

Auch externen Prüfinstanzen, z. B. der Europäischen Kommission, der Prüfbehörde, der Verwaltungsbehörde oder der Nationalen Behörde, sind Prüfungsrechte eingeräumt.

Prüfungsrechte und Auskunftspflichten regeln der Kooperationsvertrag sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Zuwendungsvertrag im Detail.

Was fördern wir?

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Bei Fragen, Kommentaren oder Hinweisen erreichen Sie uns unter der zentralen E-Mail-Adresse kontakt@sn-cz2027.eu
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