Projektbericht

Falls Sie in Ihrem Vorhaben die Rolle des Lead‑Partners übernommen haben, sind Sie verpflichtet, eine Berichterstattung zum Gesamtprojekt zu leisten.

Die Berichterstattung erfolgt

  • mindestens einmal jährlich und zum Projektabschluss
  • in Verbindung mit dem Auszahlungsantrag
  • in einem ausführlichen, zweisprachigen Projektbericht bzw. Abschlussbericht (SAB-Vordruck 64815)
  • über das Förderportal.

Die Abrechnungen, mit welchen die jährlichen grenzüberschreitenden Projektberichte vorzulegen sind, sind in Ihrer Abrechnungsplanung entsprechend gekennzeichnet. Zudem sind hier die Fristen für die Vorlage der Berichte sichtbar.

 

In den Projektberichten ist auf folgende Punkte einzugehen:

  • die erfolgte Umsetzung der Arbeitspakete,
  • die erreichten Ziele und Indikatoren einschließlich der Erreichung der Zielgruppen und den Beitrag zur Nachhaltigkeit und Chancengleichheit (Querschnittsziele),
  • die realisierten Publizitätsmaßnahmen des Gesamtprojekts, insbesondere die Präsentation des Projektes auf der Programmhomepage,
  • die Erfüllung der auf das Gesamtprojekt bezogenen Auflagen.

Diese sind mit Nachweisen zu untersetzen.

Die Prüfung erfolgt parallel zur Prüfung des Auszahlungsantrags durch die zuständige Stelle bei der SAB. Die dazugehörige Auszahlung an den Lead-Partner erfolgt deswegen erst nach Prüfung des Auszahlungsantrages durch die zuständige Kontrollinstanz und des Projektberichts durch die Stelle für die grenzübergreifende Projektprüfung.

Falls es Zweifel an der ordnungsgemäßen Umsetzung des Projektes gibt, kann die Stelle für die grenzübergreifende Projektprüfung einen teilweisen oder vollständigen Einbehalt Ihres aktuellen Auszahlungsbetrags oder einen grundsätzlichen Auszahlungsstopp für die laufenden Auszahlungsanträge aller Kooperationspartner verhängen, bis Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Sofern keine Abhilfemaßnahmen getroffen werden, kann die Stelle für die grenzübergreifende Projektprüfung in Abstimmung mit den nationalen Kontrollinstanzen gegenüber dem Lead-Partner eine pauschale Sanktionierung auf Ebene des Gesamtprojektes über sämtliche bisher abgerechnete Beleglisten aller Kooperationspartner festsetzen.

Wird eine pauschale Sanktionierung auf Ebene des Gesamtprojektes festgesetzt, ist der Lead-Partner berechtigt, diese auf die Kooperationspartner entsprechend der Regelung im Kooperationsvertrag aufzuteilen.

Die Stelle für die grenzübergreifende Projektprüfung bei der SAB übermittelt das Prüfergebnis über das Förderportal an den Lead-Partner.

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