Büro- und Verwaltungskosten (Verwaltungskostenpauschale)

Büro- und Verwaltungskosten werden mit einem Pauschalsatz in Höhe von 15 Prozent gefördert. Als Bezugsgröße sind entweder die Personalstandardeinheitskosten oder die Personalkostenpauschale heranzuziehen. Bei der Berechnung der Verwaltungskostenpauschale werden die Personalkosten, die im Rahmen der Projektvorbereitung entstehen, mit berücksichtigt.

Fallen für das Projekt Personalkosten an, kann davon ausgegangen werden, dass für dieses Projektpersonal auch Büro- und Verwaltungskosten entstehen. Aus diesem Grund sind keine separaten Angaben zu Büro- und Verwaltungskosten erforderlich (weder in den Antrags- noch in den Abrechnungsunterlagen).

Unter die Pauschale fallende Büro- und Verwaltungskosten finden Sie hier:

Wichtig: Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind auch bei der Anwendung von Pauschalen zu beachten.

Das heißt: Pauschalen können nur erstattet werden, wenn im Rahmen der Projektumsetzung tatsächlich entsprechende Kosten anfallen.

In Zweifelsfällen und bei Vor-Ort-Kontrollen können geeignete Nachweise verlangt werden.

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