Büro- und Verwaltungskosten (Verwaltungskostenpauschale)

Büro- und Verwaltungskosten werden mit einem Pauschalsatz in Höhe von 15 Prozent gefördert. Als Bezugsgröße sind entweder die Personalstandardeinheitskosten oder die Personalkostenpauschale heranzuziehen. Bei der Berechnung der Verwaltungskostenpauschale werden die Personalkosten, die im Rahmen der Projektvorbereitung entstehen, mit berücksichtigt.

Die Büro- und Verwaltungskosten sind aufgrund der Finanzierung über den Pauschalsatz nicht nachzuweisen.

Unter die Pauschale fallende Büro- und Verwaltungskosten finden Sie hier:

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