Reise- und Unterbringungskosten (Reisekostenpauschale)
Die Reise- und Unterbringungskosten werden ausschließlich mit einem Pauschalsatz in Höhe von 5 Prozent gefördert. Als Bezugsgröße sind entweder die Personalstandardeinheitskosten oder die Personalkostenpauschale heranzuziehen. Bei der Berechnung der Reisekostenpauschale werden die Personalkosten, die im Rahmen der Projektvorbereitung
entstehen, mit berücksichtigt.
Mit der Reisekostenpauschale sind alle Reisekosten der für das Projekt eingesetzten Beschäftigten des jeweiligen Kooperationspartners abgegolten. Als Beschäftigte gelten alle Mitarbeiter, mit denen der Begünstigte ein arbeitsrechtliches Verhältnis abgeschlossen hat.
Die Reisekostenpauschale umfasst folgende Positionen, die in keiner anderen Kostenkategorie abgerechnet werden dürfen:
- Fahrtkosten (Fahrkarten, Kraftstoff und Erstattungen für die Nutzung von Geschäfts- und Privatfahrzeugen, Kfz-Steuer, Versicherungen, Parkgebühren, Maut, andere Gebühren, Straßensteuer),
- Reiseversicherungen,
- Übernachtungskosten,
- Verpflegungskosten,
- Tagegelder, einschließlich Taschengeld,
- Teilnehmergebühren für Beschäftigte der Begünstigten.
Die Reise- und Unterbringungskosten sind aufgrund der Finanzierung über den Pauschalsatz nicht nachzuweisen.