Reise- und Unterbringungskosten (Reisekostenpauschale)

Die Reise- und Unterbringungskosten werden ausschließlich mit einem Pauschalsatz in Höhe von 5 Prozent gefördert. Als Bezugsgröße sind entweder die Personalstandardeinheitskosten oder die Personalkostenpauschale heranzuziehen. Bei der Berechnung der Reisekostenpauschale werden die Personalkosten, die im Rahmen der Projektvorbereitung
entstehen, mit berücksichtigt.

Mit der Reisekostenpauschale sind alle Reisekosten der für das Projekt eingesetzten Beschäftigten des jeweiligen Kooperationspartners abgegolten. Als Beschäftigte gelten alle Mitarbeiter, mit denen der Begünstigte ein arbeitsrechtliches Verhältnis abgeschlossen hat.

Die Reisekostenpauschale umfasst folgende Positionen, die in keiner anderen Kostenkategorie abgerechnet werden dürfen:

  • Fahrtkosten (Fahrkarten, Kraftstoff und Erstattungen für die Nutzung von Geschäfts- und Privatfahrzeugen, Kfz-Steuer, Versicherungen, Parkgebühren, Maut, andere Gebühren, Straßensteuer),
  • Reiseversicherungen,
  • Übernachtungskosten,
  • Verpflegungskosten,
  • Tagegelder, einschließlich Taschengeld,
  • Teilnehmergebühren für Beschäftigte der Begünstigten.

Wichtig: Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind auch bei der Anwendung von Pauschalen zu beachten.

Das heißt: Pauschalen können nur erstattet werden, wenn im Rahmen der Projektumsetzung tatsächlich entsprechende Kosten anfallen.

Voraussetzung für die Bewilligung sowie die Auszahlung der Reisekostenpauschale ist, dass Ihnen als Kooperationspartner tatsächlich Reise- und ggf. Unterbringungskostenkosten für das eigene Projektpersonal entstehen.

Die Reise- und Unterbringungskosten sind aufgrund der Finanzierung über den Pauschalsatz nicht nachzuweisen. Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, Dienstreiseabrechnungen einzureichen.

Voraussetzung: Aus den von Ihnen angegebenen Aktivitäten (im Projektantrag sowie in den Abrechnungsunterlagen, z. B. Sachbericht, Belegliste, Projekt-/Abschlussbericht) lässt sich ableiten, dass das für das Projekt eingesetzte Projektpersonal Dienstreisen tätigt (z. B. zum Vorhabenort, zu Projektveranstaltungen oder zu Projektteamtreffen).

In Zweifelsfällen und bei Vor-Ort-Kontrollen können geeignete Nachweise verlangt werden.

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