Nicht förderfähige Kosten

- nach geltendem Recht rückerstattungsfähige Mehrwertsteuer,
- Kreditkosten und Schuldzinsen,
- Skonti, soweit sie der Begünstigte tatsächlich in Anspruch genommen hat,
- Bußgelder, Geldstrafen und außergerichtliche Kosten und Prozesskosten,
- Pfand, Trinkgelder,
- Kosten für Geschenke,
- Kosten für Preisverleihungen für Wettbewerbe über 50 Euro pro Preis,
- Kosten im Zusammenhang mit Wechselkursschwankungen,
- Abfindungen,
- Finanzierungsleasing in der Tschechischen Republik

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