Restkosten (Restkostenpauschale)
Die Restkosten umfassen außer den Personalkosten alle verbleibenden Kosten eines Kooperationspartners. Die Restkosten können mit einem Pauschalsatz in Höhe von 40 Prozent der Personalstandardeinheitskosten gefördert werden. Bei der Berechnung der Restkostenpauschale werden die Personalkosten, die im Rahmen der Projektvorbereitung entstehen, berücksichtigt.
Jeder Kooperationspartner entscheidet bei Antragstellung, ob die Restkostenpauschale zur Anwendung kommen soll. Ein Wechsel in eine andere Abrechnungsoption ist während der Projektumsetzung nicht möglich. Wird die Restkostenpauschale angewandt, können vom betreffenden Kooperationspartner neben den Personalkosten keine weiteren Kosten geltend gemacht werden.
Die Restkosten sind aufgrund der Finanzierung über den Pauschalsatz nicht nachzuweisen.
Informationen zu der Restkostenpauschale finden Sie hier.